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: Handakte WebLAWgMobilfunktarife: Klagen der Netzbetreiber abgewiesen
By Handakte
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat Klagen der Mobilfunknetzbetreiber T Mobile, Vodafone, E Plus und O2 abgewiesen, die sich gegen die Regulierung der sog. Terminierungsentgelte richteten.
Bei den umstrittenen Terminierungsentgelten handelt es sich um die Beträge, die Festnetz- und Mobilfunknetzbetreiber für die Anrufzustellung (?Terminierung?) in Mobilfunknetze anderer Betreiber zu entrichten haben und an ihre eigenen Endkunden, die Anrufer, weitergeben. Die Bundesnetzagentur entschied am 30. August 2006, dass die Anrufzustellung in die jeweiligen Mobilfunknetze regulierungsbedürftig sei, da jeder der vier deutschen Mobilfunknetzbetreiber insoweit über beträchtliche Marktmacht verfüge. Mit dem Ziel einer deutlichen Absenkung der Terminierungsentgelte gab sie den Mobilfunkbetreibern u.a. auf, solche Entgelte künftig vorab genehmigen zu lassen. Genehmigungsfähig sind danach nur streng kostenorientierte Entgelte. (…)
Das Bundesverwaltungsgericht, das schon Eilanträge der vier Kläger abgelehnt hatte, gab nun insgesamt der Bundesnetzagentur Recht. (…)
Quelle: BVerwG 6 C 14, 6 C 15, 6 C 16 und 6 C 17.07 vom 02.04.2008
Full post as published by Handakte WebLAWg on April 03, 2008 (boomark / email).

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