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International Law

: Handakte WebLAWg

Kommentar zum Schweizer Bankgeheimnis

By Handakte

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Zur diskreten Verwaltung des Vermögens werden Schweizer Bankkonten gerne genutzt. Wer überdurchschnittlich viel Geld besitzt, möchte es nicht nur vor den Augen der Nachbarn bewahren. Vor Einsichten in das Privatvermögen schützt das Schweizer Bankgeheimnis, und nicht von ungefähr ist deshalb die Schweizer Großbank UBS der weltweit größte Vermögensverwalter.

Das Schweizer Bankgeheimnis gerät jedoch ins Wanken und damit auch die UBS. Nach dem Urteil eines US-amerikanischen Gerichts muss die UBS Daten mutmaßlicher Steuersünder und damit die Identität dieser amerikanischen Kunden an die US-Steuerbehörde IRS herausgeben. Dabei geht es um 20000 US-Kunden, die versuchten, Steuerzahlungen auf Vermögen von 20 Mrd. Dollar zu umgehen, wie der Ex-UBS-Banker Bradley Birkenfeld vor Gericht kürzlich gestand. Bei Steuervergehen in den USA drohen Strafen bis zur Hälfte des steuerlich nicht deklarierten Vermögens. Die amerikanische Justiz wird - gerade in einem Wahljahr - nicht lockerlassen, den Steuersündern auf die Spur zu kommen.

Die Schweizer betreiben nun Haarspalterei: Nur Steuerbetrug ist auch bei ihnen strafbar, Steuerhinterziehung dagegen - wie in anderen Ländern - nicht. Nur bei strafbaren Handlungen sehen sich die Schweizer verpflichtet, Amts- und Rechtsbeihilfe zu leisten. Die UBS hofft offensichtlich, beim Verdacht auf Steuerhinterziehung ihrer Kunden deren Daten nicht herausgeben zu müssen, doch sollte sie die Hartnäckigkeit der US-Justiz, die viele Unternehmen bereits zu spüren bekamen, nicht unterschätzen. (…)

Quelle: Presseportal vom 02.07.2008

Full post as published by Handakte WebLAWg on July 02, 2008 (boomark / email).

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