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International Law

: jurabilis - German bLAWg from Berlin.

"Das Ehepaar lebt in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft"?

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Die "Süddeutsche Zeitung" weist auf die Änderung des Personenstandsgesetzes hin, die - in der Tat - weitgehend unbemerkt vonstatten ging.
Weitgehend unbemerkt von der Öffentlichkeit ist das Recht der Eheschließung grundlegend verändert worden: Künftig darf sich ein Paar auch dann kirchlich trauen lassen, wenn es zuvor nicht standesamtlich geheiratet hat. Kirchliche Hochzeit und staatliche Trauung stehen damit völlig unabhängig nebeneinander. Die Neuregelung tritt am 1. Januar 2009 in Kraft. Sie ergibt sich aus dem gänzlich neu gestalteten Personenstandsgesetz.
Gestrichen wurden die §§ 67, 67 a PStG, die noch regelten:
Wer eine kirchliche Trauung oder die religiösen Feierlichkeiten einer Eheschließung vornimmt, ohne daß zuvor die Verlobten vor dem Standesamt erklärt haben, die Ehe miteinander eingehen zu wollen, begeht eine Ordnungswidrigkeit, es sei denn, daß einer der Verlobten lebensgefährlich erkrankt und ein Aufschub nicht möglich ist oder daß ein auf andere Weise nicht zu behebender schwerer sittlicher Notstand vorliegt, dessen Vorhandensein durch die zuständige Stelle der religiösen Körperschaft des öffentlichen Rechts bestätigt ist.
Wer eine kirchliche Trauung oder die religiöse Feierlichkeit einer Eheschließung vorgenommen hat, ohne daß zuvor die Verlobten vor dem Standesamt erklärt hatten, die Ehe miteinander eingehen zu wollen, begeht eine Ordnungswidrigkeit, wenn er dem Standesamt nicht unverzüglich schriftlich Anzeige erstattet.
Nunmehr kann es zu einem Auseinanderklaffen kommen: Was kirchlich als Ehe gilt, ist zivilrechtlich eine nichteheliche Lebensgemeinschaft. Prof. Dr. Dr. Schwab:
"Ein Paar, das sich kirchlich, aber nicht standesamtlich trauen lässt, befindet sich in einer Ehe, die jedoch vom staatlichen Recht als nichteheliche Gemeinschaft angesehen wird - mit allen Konsequenzen."

Full post as published by jurabilis - German bLAWg from Berlin. on July 02, 2008 (boomark / email).

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