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International Law

: jurabilis - German bLAWg from Berlin.

Probleme mit der Signatur

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Bereits ab 1997 regelte das Gesetz über Digitale Signaturen die technische Lösung für einen Ersatz der handschriftlichen Unterschrift. Wegen einer EG-Richtlinie wurde das Gesetz im Jahr 2001 neu gefasst, aus den Digitalen Signaturen wurden Elektronische. Die Funktion der Signaturen ist jedoch gleich geblieben. Damit die technische Lösung auch praktisch umgesetzt werden kann, wurde in vielen Gesetzen die Unterschrift mit der Signatur gleichgestellt. Ferner wurden die Verfahrensordnungen für die elektronische Kommunikation mit der Justiz angepasst und für die Regelung der Details Rechtsverordnungen erlassen.

Trotz dieser langen Geschichte bereiten die technischen Fragen den Juristen immer wieder Schwierigkeiten. So konnte man kürzlich in der NJW lesen:
"Die Verwendung der qualifizierten Signatur solle sicherstellen, dass die Daten beim Transport nicht verändert werden, der Absender erkennbar ist und bleibt und dass Unbefugten kein Einblick in die Daten ermöglicht wird."
Der letzte Teil ist so leider nicht richtig. Um es kurz zu machen: Die Signatur ersetzt die Unterschrift, nicht den Briefumschlag.
Am Ende des Aufsatzes wird Anwälten die Signierung von eMails empfohlen, wenn ein besonderes Geheimhaltungsinteresse des Mandanten besteht. Als Beispiele genannt werden die E-Kommunikation mit politisch Verfolgten und die Gefahr der Wirtschaftsspionage.

Wirklich beunruhigend ist die Fußnote zum zitierten Text. Sie verweist auf einen Aufsatz von Viefhues in der ZAP 2005, Fach 23, S. 671 - 679. Viefhues ist im Geschäftsführenden Vorstand des EDV-Gerichtstages. Wenn nicht einmal er die Funktion der Signatur verstanden hätte, müsste man sich um den Fortschritt der (rechts-)sicheren elektronischen Kommunikation wirklich Sorgen machen.
Glücklicherweise liegt aber nur ein Missverständnis vor: Viefhues nennt das Problem der Vertraulichkeit im Kontext der Signatur, weist aber deutlich darauf hin, dass die Verschlüsselung zur Wahrung der Vertraulichkeit "zusätzlich" vorgenommen werden kann.

Full post as published by jurabilis - German bLAWg from Berlin. on October 31, 2008 (boomark / email).

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