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: Handakte WebLAWgUrheberrechtsgesetzes passiert den Bundesrat
By Handakte
Nach der Zustimmung des Bundesrates am 28.11.2008 ist es auch künftig zulässig, kleine Teile eines Werkes, Werke geringen Umfangs sowie einzelne Beiträge aus Zeitungen oder Zeitschriften in schulische oder universitäre Intranets einzustellen. Diese Regelung war bis zum Ende des Jahres 2008 befristet und wird nun bis zum 31.12.2012 verlängert.
§ 52a des Urheberrechtsgesetzes sei für den Bildungs- und Wissenschaftsstandort Deutschland wichtig. Er erlaube Schulen und Hochschulen, Unterricht, Forschung und Lehre besser und aktueller zu gestalten. Daher sei es gut, dass diese Regelung weitere vier Jahre erhalten bleibe. Bei einer erneuten Evaluierung im Jahr 2012 werde man hoffentlich endgültig feststellen können, dass sich die Vorschrift in der Praxis bewährt habe und alle Rechtsinhaber auch ihre angemessene Vergütung für die Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke erhalten würden, erklärte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries. (…)
Quelle: LexisNexis vom 28.11.2008
Full post as published by Handakte WebLAWg on November 29, 2008 (boomark / email).

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