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International Law
: Handakte WebLAWgOVG Koblenz: Bei Dauerwerbesendungen muss der Werbecharakter klar erkennbar sein
By Handakte
In einem Beschluss des OVG Koblenz vom 03.11.2008 (Az. 2 B 10957/08) hat sich das Gericht mit den besonderen Kennzeichnungspflichten der Fernsehsender bei der Ausstrahlung von Dauerwerbesendungen befasst.
So schreibt § 7 Abs. 5 RfStV vor, dass für die Zuschauer der eindeutige Werbecharakter bei Dauerwerbesendungen klar erkennbar sein muss und eine dauerhafte Kennzeichnung mit dem Begriff ?Dauerwebesendung? auf dem Fernsehbild erfolgen muss.
Das OVG Koblenz entschied nun, dass die Bezeichnung ?Promotion? den gesetzlichen Vorgaben nicht entspreche.
Quelle: WBE-LAW vom 08.01.2009
Full post as published by Handakte WebLAWg on January 08, 2009 (boomark / email).

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