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International Law
: Handakte WebLAWgWerbung mit fremden Federn erlaubt
By Handakte
Um Suchmaschinen-Nutzer auf ihre Webseite zu locken, verknüpfen Unternehmen eigene Anzeigen mit den Namen ihrer Wettbewerber. Einem Gerichtsurteil zufolge ist dieser Trick zulässig - doch das letzte Wort ist noch nicht gesprochen.
Wenn ein Unternehmen bei einer Internet-Suchmaschine Werbung schaltet, darf es Nutzer auch mit dem Namen eines Konkurrenten auf seine Webseite locken. Mit diesem Urteil wies der Bundesgerichtshof (BGH) am Donnerstag drei Firmenklagen ab. (I ZR 30/07)
Quelle: FTD vom 22.01.2009
Full post as published by Handakte WebLAWg on January 22, 2009 (boomark / email).

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