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International Law
: Handakte WebLAWgUrteil: Beweislast beim Zugang von Abmahnungen
By Handakte
In einem aktuellen Urteil vom 18.03.2008 hat sich das LG Hamburg (Az. 312 O 837/07) mit der Frage auseinandergesetzt, welche Partei die Beweislast für den Zugang des Abmahnschreibens beim Abgemahnten trifft.
Das Gericht entschied, dass eine Fax- und Sendebestätigung nicht ausreichend sei, um den Zugang des Abmahnschreibens beim Abgemahnten zu beweisen, da ein solches lediglich dokumentiert, dass eine Verbindung hergestellt wurde. Dagegen könne eine Faxbestätigung eben nicht die Übermittlung bestimmter Daten belegen.
Schon der BGH hatte in einer Grundlagenentscheidung vom 21.12.2006 (Az. I ZB 17/06) bestätigt, dass der auf Unterlassung Klagende den Zugang des Abmahnschreibens zu beweisen hat:
Quelle: WBE-LAW vom 27.01.2009
Full post as published by Handakte WebLAWg on January 27, 2009 (boomark / email).

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