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: Handakte WebLAWgRisikobegrenzungsgesetz: Viel zu defensiv
By Handakte
Angst geht um in Deutschland: vor Private Equity, Hedge-Fonds und ausländischen Staatsfonds. Der Gesetzgeber plant mit Wahlkampfgespür ein ?Risikobegrenzungsgesetz? und will abgestimmte feindliche Übernahmen durch mehr Transparenz und Pflichtangebote erschweren. Die Meinungen dazu, zuletzt in der Anhörung vor dem Finanzausschuss, sind hochkontrovers.
Abgestimmtes Verhalten (acting in concert) soll schon dann offengelegt werden und bei Erwerb von 30 Prozent an der Zielgesellschaft zu einem Pflichtangebot führen, wenn Bieter und Dritter ?in einer Weise zusammenwirken, die geeignet ist, die unternehmerische Ausrichtung der Zielgesellschaft dauerhaft oder erheblich zu beeinflussen?. Flankierend sollen ausländische Investitionen ab 25 Prozent, die die ?öffentliche Sicherheit? oder ?strategische Infrastruktur? berühren, untersagt werden können, mangels Meldung auch noch nach drei Monaten oder gar bis zu einem Jahr. Beides geht viel zu weit. (…)
Der Autor, Klaus-J. Hopt, ist Direktor des Max-Planck-Instituts für Privatrecht, Hamburg.
Quelle: Handelsblatt vom 05.02.2008
Full post as published by Handakte WebLAWg on February 05, 2008 (boomark / email).

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