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: Handakte WebLAWgPiraten-Prozess vor deutschem Gericht?
By Handakte
Das Hamburger Amtsgericht hat gegen die neun von der Bundeswehr am Horn von Afrika festgehaltenen Seeräuber Haftbefehl erlassen. Ob ihnen tatsächlich in Deutschland der Prozess gemacht wird, ist noch unklar.
Das Amtsgericht erließ den Haftbefehl gegen die neun Piraten am Freitagabend (06.03.2009) auf Antrag der Hamburger Staatsanwaltschaft. Dies bedeutet aber nach Justizangaben nicht unbedingt, dass sich die Männer vor einem deutschen Gericht verantworten müssen.
Die Bundesregierung hatte sich zunächst um eine Übergabe der Seeräuber an Kenia bemüht. Jetzt will die Staatsanwalt aber erst prüfen, welche Auswirkungen ein neues Abkommen zwischen der Europäischen Union und Kenia über den Umgang mit Freibeutern auf das Verfahren hat.
Das Abkommen war am Freitag, kurz bevor der Haftbefehl aus Hamburg erging, geschlossen worden. Danach können die am Horn von Afrika festgesetzten Piraten auf kenianisches Territorium gebracht und der dortigen Justiz übergeben werden.
Die Übereinkunft wird von Menschenrechtlern kritisiert. Der Sprecher der deutschen Sektion von Amnesty International, Dawid Bartelt, meldete im Gespräch mit der “Berliner Zeitung” Zweifel an, ob mutmaßliche Seeräuber in Kenia nach rechtsstaatlichen Standards behandelt werden.
Quelle: DW-World vom 7.03.2009
Full post as published by Handakte WebLAWg on March 07, 2009 (boomark / email).

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