Home -> Law Blog Directory -> International Law Blogs -> LAWgical
OR PHONE (866) 635-1838 for Bankruptcy Help, (866) 635-6190 for Divorce,
(866) 635-2689 for Personal Injury or (866) 635-9402 for Criminal Defense
(866) 635-2689 for Personal Injury or (866) 635-9402 for Criminal Defense
Find a Local Lawyer
Bankruptcy (866) 635-1838
Divorce (866) 635-6190
Personal Injury (866) 635-2689
Criminal Defense (866) 635-9402
Divorce (866) 635-6190
Personal Injury (866) 635-2689
Criminal Defense (866) 635-9402
International Law
: LAWgicalIRIS2009: Judith Rauhofer "Quo vadis Vorratsdatenspeicherung? Wo kein Richter, da kein Recht?"
ADVERTISEMENTS
Rauhofers Bedenken gegen die Richtlinie konzentrieren sich hauptsächlich auf mögliche Verstöße gegen das Recht auf Privatheit. In Großbritannien werde bereits seit längeren das Verfahren eines "Data Freeze", z.B. nach Anschlägen praktiziert. In solchen Fällen werden im Fall bestimmter Ereignisse alle relevanten Datenbestände eingefroren und an die Ermittlungsbehörden übergeben. Bereits hier bestehe in großem Maße das Problem der Erfassung unschuldiger. Die Vorratsdatenspeicherung gehe noch viel weiter, da sie eine vorsorgliche dauerhafte Erfassung aller bedeute.
Die Kosten für die Durchführung der Vorratsdatenspeicherung seien enorm; die dem gegenüber stehender tatsächliche Anzahl der angeforderten Daten sei nicht bekannt. Im Rahmen des laufenden Verfahrens vor dem deutschen Bundesverfassungsgericht sie die Auskunft erteilt worden, dass ca. 500 Zugriffe auf gespeicherte Daten erfolgen würden, in Großbritannien erfolgten ca. 500.000 Zugriffe pro Jahr. Nach den bisherigen Erfahrungen in dort erfolge aber nur ein sehr geringer Prozentsatz der Zugriffe auf Daten die älter seien als sechs Monate. Nur verschwindend geringer Teil seien Anfragen nach Internetdaten; die Mehrheit der Zugriffe erfolge auf Telefonverbindungsdaten. Es stelle sich daher die Frage, ob die lange Speicherungsdauer wirklich in allen erfassten Bereichen sinnvoll sei.
EuGH habe bisher nicht über die Menschenrechtsfrage entschieden, sondern lediglich über formale Grundlagen der Richtlinie. Derzeit seien allerdings mehrere Klagen vor verschiedenen Gerichten anhängig, darunter auch vor dem Bundesverfassungsgericht. Möglicherweise erfolge daher in Zukunft eine Vorlage an den EuGH, die sich mit der Grundrechtsfrage befasse. Neben der Vorlage beim EuGH sieht Rauhofer noch einen weiteren Rechtsweg zum EGMR als eröffnet an. Da kein formalisiertes Verhältnis zwischen EuGH und EGMR existiere, sei nicht abschließend geklärt, ob eine Bindung des EuGH an Entscheidungen des bestehe.
Der EuGH habe in seiner Entscheidung gesagt, dass die Richtlinie nur die Speicherung regelt, nicht aber der Abruf der Daten. Möglicherweise erkläre sich der EuGH daher bezüglich Fragen des Datenabrufs für unzuständig. Da in einigen Staaten, wie z.B. auch in England Speicherung und Abruf der Vorratsdaten in getrennten Gesetzen geregelt seien erachtet Rauhofer zwei getrennte Klagen gegen beide Normen vor den beiden Gerichten für sinnvoll.
Im Übrigen plädiert Rauhofer dafür, Staaten, die die Richtlinie bisher nicht umgesetzt hätten, dazu zu animieren, diese bis zum Vorliegen einer Entscheidung auch weiterhin nicht umzusetzen.
Full post as published by LAWgical on March 19, 2009 (boomark / email).
Lawsuits and Settlements
Microsoft Spam
Richter pays $7 million settlement in deceptive email lawsuit.
Related Searches
Are you the author of this blog? Adding USLaw.com to your Blogroll increases relevance. You qualify to display a USLaw Network badge.
Suggest changes to this blog's description or nominate another for inclusion. Register for updates.

Kein urheberrechtlicher Schutz für Musterverträge
Kein Recht auf Akteneinsicht in Bagatellfällen
Politiker stellt Selbstmord-Maschine vor
Kein Eingriff in das Persönlichkeitsrechts des Anwalts durch ungeschwärztes Urteil im Internet
Kein Blumenverkauf am Muttertag








