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International Law

: jurabilis - German bLAWg from Berlin.

Neues Ausbildungsgesetz in Niedersachsen im Landtag

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In Niedersachen soll sich zum Wintersemester das Prüfungsrecht ändern. CDU und FDP haben einen Gesetzentwurf in den Landtag eingebracht, der am 12.05.2009 an die Ausschüsse verwiesen wurde.

Neben ein paar kleineren Änderungen zum Thema Anerkennung von Leistungen kommt der Verbesserungsversuch für die zweite Staatsprüfung.

In der ersten Prüfung wird der mündliche Vortrag wieder abgeschafft, da
Der Vortrag in dem mündlichen Teil der Pflichtfachprüfung hat nicht im ausreichenden Maße dazu geführt, dass die Schlüsselqualifikationen wie Verhandlungsmanage-ment, Gesprächsführung, Rhetorik, Streitschlichtung, Mediation, Vernehmungslehre und Kommuni-kationsfähigkeit schon frühzeitig als Gegenstand des Studiums von den Studierenden der Rechts-wissenschaften wahrgenommen wird. Vielmehr wird deutlich, dass in der Praxis die mündliche Prü-fung und so auch der Vortrag, mit welchem die Leistungskontrolle hinsichtlich der Schlüsselqualifi-kationen erfolgen soll, in der Regel erst sehr spät, nämlich nach Abschluss der Aufsichtsarbeiten in der Pflichtfachprüfung in das Bewusstsein der Studierenden gelangt.
Böse Zungen könnten behaupten, der Vortrag wäre bisher auch nicht in das Bewusstsein der Hochschullehrer gelangt. Jedenfalls ist die Abschaffung des Vortrags kein Verlust.
Ersetzt wird der Vortrag durch neue Zulassungsvoraussetzungen für den Schwerpunkt
3Zur Studienarbeit der Schwerpunktbereichsprüfung wird nur zugelassen, wer an einer Lehrveranstaltung zur Vorbereitung auf diese Prüfung mit Erfolg teilgenommen hat. 4Diese Lehrveranstaltung ist unabhängig vom gewählten Schwerpunktbereich und dient insbesondere der Vermittlung von Präsentations- und Vortragstechniken. 5Die Teilnahme an dieser Veranstaltung kann nicht zugleich der Erfüllung der Voraussetzung nach § 4 Abs. 1 Nr.1 Buchst. f dienen."
und die erste Prüfung:
Zur Pflichtfachprüfung wird auf Antrag zugelassen, wer (...) f) an einer Lehrveranstaltung zur Vermittlung von Schlüsselqualifikationen (§ 5 a Abs. 3 Satz 1 des Deutschen Richtergesetzes) mit Erfolg teilgenommen hat, (...).

Was meinen die Leser?

Full post as published by jurabilis - German bLAWg from Berlin. on May 23, 2009 (boomark / email).

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