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International Law
: Handakte WebLAWgVerwertung von Erkenntnissen aus illegalem Lauschangriff
By Handakte
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem Anti-Terror-Prozess die Nutzung von Beweisen aus einem großen Lauschangriff auf Basis des rheinland-pfälzischen Polizeigesetzes erlaubt, obwohl dieses in Teilen verfassungswidrig war.
Die drei Angeklagten wandten sich laut einer Mitteilung über das entsprechende, am gestrigen Freitag ergangene Urteil (Az.: 3 StR 552/08) erfolglos gegen die Verwertung der Erkenntnisse aus der akustischen Wohnraumüberwachung, die zur Aufklärung der Taten geführt hatte.
Zwar entsprach das rheinland-pfälzische Polizeigesetz, auf dessen Grundlage die Verwanzung im Sommer 2004 angeordnet worden war, laut dem Richtspruch nicht in vollem Umfang den Anforderungen, die das Bundesverfassungsgericht in seiner im März 2004 ergangenen Entscheidung zum großen Lauschangriff nach der Strafprozessordnung aufgestellt hatte. Insbesondere enthielt es nach der Einschätzung des BGH keine Regelung zum Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung. In diese Sphäre darf der Staat nach der Maßgabe aus Karlsruhe auf keinen Fall eingreifen. (…)
Quelle: Heise vom 15.08.2009
Full post as published by Handakte WebLAWg on August 16, 2009 (boomark / email).









