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International Law
: Handakte WebLAWgFernsehtipp: Wachkoma-Patienten, Justizopfer und Wahlkampfsponsoring
By Webmaid
Report Mainz, 24.08.2009 21:45 Uhr ARD
Geplante Themen:
- Schicksal Wachkoma: Warum Angehörige trotz Gesetz nicht zu ihrem Recht kommen (s.u.)
- Unschuldig im Gefängnis: Wie schwer es Justizopfer in Deutschland haben
- Fragwürdiges Sponsoring: Die Zigarettenindustrie unterstützt großzügig die Volksparteien
Die von der Politik beschlossene finanzielle Entlastung von Wachkomapatienten und ihren Angehörigen kommt in der Praxis praktisch nicht an. Fast zweieinhalb Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes gibt es nach Informationen des ARD-Politikmagazins REPORT MAINZ in den Bundesländern bisher keinen einzigen landesweit gültigen Rahmenvertrag zwischen den gesetzlichen Krankenkassen und den Heimen. Diese sind in der Regel Voraussetzung, damit Patienten und ihre Familien bei den Kosten für die so genannte Behandlungspflege entlastet werden können.
Zur Behandlungspflege gehört etwa das Absaugen von Sekreten durch eine Kanüle in der Luftröhre. Wachkomapatienten benötigen diese, weil sie nicht selbstständig atmen oder abhusten können. Die Große Koalition hatte im Zuge der Gesundheitsreform beschlossen, dass sich neben den Pflegekassen ab 1. April 2007 auch die Krankenkassen an der Finanzierung der Behandlungspflege für Wachkomapatienten in Pflegeeinrichtungen beteiligen müssen. Experten gehen davon aus, dass diese bis zu 50 Prozent der gesamten Pflege ausmacht. Bundesweit wird daher mit insgesamt bis zu 100 Millionen Euro an zusätzlichen Kosten für die Krankenkassen gerechnet. Dadurch soll der Eigenanteil für die Betroffenen sinken. Weil die Kosten erheblich höher sind als in normalen Pflegeheimen, sind bis zu 90 Prozent der Familien auf Sozialhilfe angewiesen. (…)
Quelle: Report Mainz/SWR vom 24.08.2009
Full post as published by Handakte WebLAWg on August 24, 2009 (boomark / email).

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