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International Law

: Handakte WebLAWg

Das Studium spart Steuern

By Handakte

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Wer eine Berufsausbildung absolviert hat und im Anschluss daran studiert, der kann die Ausgaben dafür künftig besser von der Steuer absetzen. Das geht aus einem Urteil hervor, das der Bundesfinanzhof (BFH) am Mittwoch in München veröffentlicht hat. (Aktenzeichen VI R 14/07, VI R 31/07, VI R 79/06, VI R 6/07 und VI R 49/07)

Geklagt hatte unter anderem eine Lehrerin aus Niedersachsen. Sie wurde bei ihrer Klage unterstützt vom Bund der Steuerzahler. Der stört sich schon lange daran, dass Ausgaben für ein Studium bisher zwar als Sonderausgaben absetzbar sind, nicht jedoch als Werbungskosten. Das Problem dabei: Sonderausgaben sind erstens gedeckelt bei maximal 4.000 Euro im Jahr. Und zweitens gibt es bei Sonderausgaben eine Besonderheit: Sie drücken nur in dem Jahr die Steuerlast, in dem sie anfallen.

Die meisten Studenten haben aber während des Studiums gar kein oder nur ein sehr geringes Einkommen unterhalb des Existenzminimums. “Der Sonderausgabenabzug verpufft damit?, erläutert Ralf Thesing von der Kanzlei Schulze-Borges, Gretzinger & Garvens in Hannover, der den Fall vor dem BFH vertreten hat. Bei Werbungskosten allerdings entsteht dieser Effekt nicht, denn diese sind erstens nicht gedeckelt. Und zweitens dürfen sie für die Zukunft als Verlust vorgetragen werden – Studenten können so nach ihrem Berufseinstieg ihre Steuerlast drücken.

Vor dem BFH hatte nun eine Frau aus Niedersachsen geklagt, die ihre Ausgaben für ihr Studium in Höhe von rund 6.000 Euro als Werbungskosten absetzen wollte. Das Besondere an ihrem Fall: Sie hatte eine Ausbildung zur Buchhändlerin absolviert, bevor sie sich an der Universität Lüneburg zur Lehrerin ausbilden ließ. (…)

Quelle: Süddeutsche vom 16.09.2009

Full post as published by Handakte WebLAWg on September 17, 2009 (boomark / email).

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