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IRIS2008: Kai Erenli ?Der Gnom zahlt nicht - Muss die Rechtsordnung der Zukunft die ?virtuelle Person? anerkennen?"

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Kai Erenli
Kai Erenli von der Fachhochschule des bfi Wien stellte seine Überlegungen zur Rechtsfähigkeit ?virtueller Personen? unter der provokativen Überschrift ?Der Gnom zahlt nicht ...? vor. Nach Raph Koster bzw. dem Roman ?Snow Crash?, der Vorbild für das Metaversum von Second Life sei, werde eines nicht allzu fernen Tages das Avatar-Profil derart wertvoll sein, dass man sich wünschte, man hätte dem Avatar ein paar mehr Rechte gegeben. Es gehe laut Kai Erenli um drei Fragen: Warum braucht ein Avatar Rechte und Pflichten? Muss die Rechtsordnung die virtuelle Person anerkennen? Kann eine virtuelle Person etwas zur Rechtssicherheit beitragen?

Zunächst aber klärte Kai Erenli, dass es ihm bei ?virtuellen Welten? nur um solche gehe mit Visualisierung in 2D oder 3D. Besonderheiten ergäben sich hierbei aus der Persistenz der Welten: Wer passt auf, während ich nicht da bin?

Die zunehmende Bedeutung der virtuellen Welten belegte Kai Erenli mit ein paar Zahlen: Das Entropia Universe weise 2007 einen Umsatz von 365 Mio. Dollar aus. Gartner prophezeie, dass bis 2011 80 % der Fortune 500 Firmen eine virtuelle Präsenz hätten. Firmen wie BP, IBM und Diageo benutzten virtuelle Welten für Meetings und Remote Working. Besonderen Zulauf gebe es in Asien. 43 % aller Koreaner seien in virtuellen Welten zu hause. Und China habe angekündigt, 30 Mrd. (!) Dollar in ein Projekt mit 9 bis 10 virtuellen Welten zu investieren. Ziel sei es, Waren und Dienstleistungen direkt an den Mann zu bringen und die Zwischenhändler ausschalten.

Dass rechtliche Fragen schon jetzt relevant seien zeige sich daran, dass es bereits eine Reihe von Rechtsstreitigkeiten in der virtuellen Welt gebe, z. B. wegen Markenrechtsverletzung, Möbeldiebstahl und Liga-Ausschluss. Interessant sei auch die Frage nach dem Urheberrecht bei Avataren.

Kai Erenli zeigte auf, wie die Rechtsordnungen in verschiedenen Ländern bisher reagiert hätten. So lasse Südkorea Polizisten in virtuellen Welten patrouillieren. China und Japan hätten bereits eigene Gesetze für virtuelle Welten und die USA plane die Einführung solcher Gesetze. Aus Europa seien keine solche Bestrebungen bekannt.

Bisher mache der Betreiber die Regeln nach eigenem Gutdünken, was man als Tyrannei bezeichnen könne. Möglicherweise könne hier eine Bill of Rights für Avatare helfen. Kai Erenli stellte die Möglichkeiten dar, dass die Rechtsordnung neben der natürlichen und der juristischen Person auch die virtuelle Person anerkennen könne oder dass die virtuelle Person eine Sonderform der juristischen Person sei.

Festzuhalten bliebe jedenfalls, dass es wegen der gestiegenen wirtschaftlichen Bedeutung mehr Regeln geben müsse, um den Nutzer hinter dem Avatar zu schützen. In diesem Bereich warteten viele rechtliche Herausforderungen auf eine eigene Behandlung.

In der anschließende Diskussion kam die Vermutung auf, dass es sich bei Second Life - jedenfalls in Europa - bereits wieder um ein abnehmendes Phänomen handele. Kai Erenli stimmte zu, dass der Hype abflaue und das dieselben Leute, die Second Life vorher in den Himmel geschrieben hätten, sich jetzt darüber her machten. Seine Prognose war aber, dass sich jetzt ein (gesundes) Wachstum entwickeln werde und das uns das Phänomen in Zukunft verstärkt beschäftigen werde.

Full post as published by LAWgical on February 23, 2008 (boomark / email).

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