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?Urheberrecht vs. Wissenschafts- und Informationsfreiheit?: Urheberrechtstagung 2009

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Am 03.11.2009 fand in der Göttinger Paulinerkirche die 3. Urheberrechtstagung unter der Tagungsleitung von Prof. Dr. Gerald Spindler und Prof. Dr. Andreas Wiebe statt. In einem engen Zeitkorsett trugen eine Reihe namhafter Referenten ihre Gedanken zu einem Urheberrecht für das 21. Jahrhundert vor. Leider war mein eigener Zeitplan aufgrund des Fahrplans der Deutschen Bahn AG noch enger, so dass mir eine Teilnahme über den gesamten Tagungszeitraum nicht möglich war.

In den von mir besuchten Vorträgen kristallisierte sich ein Schwerpunkt in der Betrachtung wirtschaftlicher Aspekte des Urheberrechts heraus, obgleich die Überschrift der Veranstaltung durchaus eine andere Akzentuierung zugelassen hätte. So drehten sich die Gedanken alsbald um die Frage der Schaffung eines Leistungsschutzes für Verleger oder die Fiktion einer Einwilligung des Urhebers, der seine Werke in das Internet einstellt, in eine Werknutzung in einer für das Medium üblichen Art und Weise. Ferner rückten Fragen der Möglichkeiten der Verhinderung oder Einführung einer Pflicht einer elektronischen (Zweit-)Verwertung wissenschaftlicher Werke in einem territorial zersplitterten Urheberrecht, das auf die Internationalität des Internets keine Antworten bereit hält, in den Fokus. Auch die Heidelberger Erklärung fand Kritiker.

Einen völlig anderen Aspekt beleuchtete Dr. Till Kreutzer. Er referierte über einen von ihm selbst so bezeichneten Entwurf einer Skizze von Regelungsalternativen zum derzeit geltenden deutschen Urheberrecht, den er ausführlich in seiner Dissertation ?Das Modell des deutschen Urheberrechts und Regelungsalternativen? beschreibt. Darin zeigt er unter Ausblendung international-rechtlicher Aspekte Grundzüge für ein neues, die aufgrund der neuen technischen Möglichkeiten gewandelten Interessen aller Beteiligten berücksichtigendes Urheberrecht auf. Dies läuft im Ergebnis darauf hinaus, das Urheberrecht neu zu denken. Es ermöglicht, dogmatische Schwierigkeiten bei der Implementierung von Nutzungsformen, die mangels Technologieneutralität des Urheberrechtsgesetzes nicht berücksichtigt wurden, stimmig in ein neues Urheberrechtssystem aufzunehmen.

Vor diesem Hintergrund wäre es wünschenswert gewesen, die Veranstalter hätten auch einen Vortrag zu aktuell verfügbaren Open Access Modellen und Open Content Lizenzen vorgesehen. Hier hätte beispielsweise erläutert werden können, ob und inwieweit die privatautonom entwickelten Lizenzen ? in der Regel Vertragsmodelle ? bereits heute zu einer internationalen Standardisierung von Nutzungsrechten ? gleich wie komplex die rechtlichen Hintergründe im Einzelnen sind ? führen und entgegen einer lediglich die Handlungspflichten umkehrenden gesetzlichen Erlaubnisfiktion Verwender- und Nutzerinteressen abbilden. Auch hätte in die Diskussion eingebracht werden können, welche internetspezifischen Nutzungen vorgenommen werden und ob die diesbezüglichen Lizenzmodelle eine empirische zu belegende Diskussionsgrundlage für ein Tätigwerden des Gesetzgebers bzw. Richtliniengebers werden können.

Vielleicht gelingt es dennoch, diesen Faden aufzunehmen und in die Diskussion einzubringen, auch wenn die Open Content Lizenzen in diesem Jahr nur am Rande überhaupt berücksichtigt wurden.

Full post as published by LAWgical on November 03, 2009 (boomark / email).

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