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International Law
: Handakte WebLAWgEuGH kippt zentrale Vorschrift im Vergaberecht
By Handakte
Soweit das nationale Vergaberecht die Verpflichtung zu einem “unverzüglichen” Nachprüfungsantrag vorsieht, ist es zu unbestimmt. (EuGH vom 28. Januar 2010, Az.: C-406/08)
Der EuGH hatte im Wege eines Vorabentscheidungsverfahrens darüber zu entscheiden, ob eine Regelung des britischen Vergaberechts mit europäischem Gemeinschaftsrecht vereinbar ist. Nach dieser britischen Vorschrift soll ein Nachprüfungsantrag nur zulässig sein, wenn das Verfahren “unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von drei Monaten eingeleitet wird”. Mit einem Nachprüfungsverfahren kann ein unterlegener Bieter überprüfen lassen, ob es in einem Vergabeverfahren zu Fehlern gekommen ist – bevor die Gerichte offiziell mit der Streitigkeit befasst werden.
Im zugrundeliegenden Fall stritten sich der Vertriebshändler Uniplex und die britische Gesundheitsbehörde NHS um einen Auftrag über Hämostatika (blutstillende Medikamente), den die NHS ausgeschrieben hatte. Uniplex war bei dem Auftrag nicht zum Zuge gekommen. Im Laufe des Streits um die Entscheidung hatte die NHS dem Unternehmen entgegengehalten, dass seine Nachprüfungsantrag zu spät gekommen sei. (…)
Quelle: RA Andreas Vogel in der FTD vom 11.03.2010
Full post as published by Handakte WebLAWg on March 11, 2010 (boomark / email).

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