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: Handakte WebLAWgBFH: Zinsbesteuerung abgelehnt
By Handakte
Der BFH hat zu einer häufigen Fallgestaltung aus dem Bereich des internationalen Steuerrechts Stellung genommen: Die Zinsen einer deutschen Personengesellschaft, die von ihren in den USA lebenden Gesellschaftern Darlehen erhalten hatte, dürfen nur in den USA besteuert werden ? und müssen demzufolge in Deutschland steuerfrei bleiben.
Eine deutsche Personengesellschaft (KG) hatte von ihren in den USA lebenden Gesellschaftern Darlehen erhalten, und die dafür gezahlten Zinsen hatte das Finanzamt als in Deutschland steuerpflichtige Einkünfte der Gesellschafter behandelt. Dagegen entschied der BFH, dass die Zinsen nach dem Doppelbesteuerungsabkommen mit den USA nur in den USA besteuert werden dürfen und daher in Deutschland steuerfrei bleiben müssen. Die Entscheidung ist aus wirtschaftlicher Sicht vor allem deshalb bedeutsam, weil ihr zufolge die von der KG gezahlten Darlehenszinsen den in Deutschland zu versteuernden Gewinn der Gesellschaft mindern, während der Zinsertrag der ausländischen Gesellschafter nur dem eventuell niedrigeren Steuersatz ihres Heimatlandes unterliegt. Zudem bezieht sich das Urteil zwar unmittelbar nur auf in den USA lebende Gesellschafter; es kann aber nach Ansicht der Bundesfinanzrichter auf das Verhältnis zu vielen anderen Staaten übertragen werden. Davon ausgenommen seien allerdings Staaten, mit denen Deutschland kein Doppelbesteuerungsabkommen geschlossen hat.
Quelle: Juris.BFH vom 28.03.2008
Full post as published by Handakte WebLAWg on March 28, 2008 (boomark / email).

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