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International Law
: Handakte WebLAWgArbeitsrichter billigen Flashmobs im Tarifstreit
By Handakte
Gewerkschaften dürfen Arbeitgeber durch scheinbar spontane Kundgebungen unter Druck setzen. Das Ganze darf nur nicht eskalieren. (BAG vom 22. September 2009, Az.: 1 AZR 972/08)
Der Arbeitskampf ist ein altgedientes Mittel: der beste Weg für Arbeitnehmer, Druck auszuüben. Die wachsende Zahl der Leiharbeiter hat Streiks zuletzt aber zum zunehmend stumpfen Schwert gemacht. Nun stärkt die Gewerkschaftsseite ihre Schlagkraft im Internet.
Im jetzt vom BAG entschiedenen Fall hatte etwa die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi sogenannte Flashmobs bei Einzelhändlern organisiert, um ihren Forderungen Nachdruck zu verleihen. Die Arbeitnehmervertreter hatten Besucher ihrer Internetseite dafür um deren Handynummern gebeten, um sie dann per SMS gesammelt in Geschäfte mit Streikbrechern oder Leiharbeitern zu rufen. Dort sollten die Arbeitskämpfer den Betrieb planmäßig behindern, indem sie gleichzeitig große Mengen von Pfennigartikeln kauften oder Einkaufswagen gezielt vollluden und stehen ließen. Die Aktion war zeitlich und in der Teilnehmerzahl begrenzt. (…)
Quelle: FTD vom 29.09.2009
Full post as published by Handakte WebLAWg on September 29, 2009 (boomark / email).

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