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International Law
: Handakte WebLAWgBGH sichert Enkelrechte ab
By Handakte
In Familien überlebt der Enkel meist die Tochter. Was bei Menschen der normale Gang der Dinge ist, war im Fall von Unternehmensfamilien bisher umstritten. Erst jetzt entschied der BGH, was aus Unterlizenzen, den sogenannten Enkelrechten, wird, wenn der ursprüngliche Lizenznehmer pleitegeht und seine Tochterrechte erlöschen. (BGH vom 26. März 2009, Az.: I ZR 153/06)
Die Karlsruher Richter entschieden einen Fall, in dem ein Programmierer einem Unternehmen das ausschließliche Nutzungsrecht an einem Computerprogramm verkauft hatte. Verbunden mit dem Tochterrecht war die Möglichkeit, Unterlizenzen zu vergeben. In der Folge erwarb ein Reifenhändler solch ein Enkelrecht.
Als der Inhaber des Tochterrechts insolvent wurde, rief der Programmierer seine Lizenz nach Paragraf 41 des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) zurück. Grundsätzlich kann das jeder Urheber tun, wenn der Inhaber des ausschließlichen Nutzungsrechts davon nicht ausreichend Gebrauch macht.
Der Programmierer war zudem der Auffassung, dass damit auch das Enkelrecht erloschen sei und der Reifenhändler einen neuen Lizenzvertrag abschließen müsse. Er klagte daher auf Unterlassung der Nutzung und Schadensersatz. (…)
Quelle: RAin Ruth Maria Bousonville in der FTD vom 22.09.2009
Full post as published by Handakte WebLAWg on September 22, 2009 (boomark / email).










