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International Law
: Handakte WebLAWgBei Drittunterwerfung kein automatischer Wegfall der Wiederholungsgefahr
By Handakte
In einem aktuellen Urteil des OLG Frankfurt vom 09.10.2008 (Az. 6 U 128/08) hat sich das Gericht mit der Frage auseinandergesetzt, ob eine unaufgeforderte Drittunterwerfung dazu geeignet ist, die Wiederholungsgefahr zu beseitigen.
Häufig geben Abgemahnte die vom Abmahnenden geforderte Unterlassungserklärung nicht gegenüber diesem, sondern gegenüber der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs ab. So auch im vorliegenden Fall. Das OLG Frankfurt entschied, dass die vom Beklagten gegenüber der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs unaufgefordert abgegebene Drittunterwerfungserklärung nicht dazu geeignet sei die Wiederholungsgefahr zu beseitigen.
Das Gericht begründete seine Entscheidung wie folgt: (…)
Quelle: WBE-LAW vom 05.11.2008
Full post as published by Handakte WebLAWg on November 05, 2008 (boomark / email).

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