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International Law
: Handakte WebLAWgDas eine islamische Recht gibt es nicht
By Handakte
In seinem Buch “Das islamische Recht. Geschichte und Gegenwart” beschreibt der Jurist und Islamwissenschaftler Mathias Rohe die Entstehung und gegenwärtige Ausformung des islamischen Rechts. Mathias Rohe erläutert die wichtigsten islamischen Rechtsquellen und Rechtsfindungsmethoden und schildert in Grundzügen die Regelungsbereiche des klassischen islamischen Rechts:
Ehe- und Familienrecht, Erbrecht, Vertrags- und Wirtschaftsrecht, Gesellschaftsrecht, Eigentumsrecht, Strafrecht, Staats- und Verwaltungsrecht, Fremden- und Völkerrecht.
Dabei kommen auch grundlegende Unterschiede zwischen Sunniten, Schiiten und Angehörigen anderer Glaubensichtungen zur Sprache. Sein besonderes Augenmerk gilt den Regelungen für Muslime in einer nichtislamischen Umgebung, vor allem in Deutschland. Ein Ausblick auf Perspektiven des islamischen Rechts in einer globalisierten Welt beschließt dieses Standardwerk.
Prof. Dr. Mathias Rohe, geb. 1959, ist Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung an der Universität Erlangen-Nürnberg. Er gilt international als einer der besten Kenner des islamischen Rechts.
Quelle: Gerda Henkel Stiftung vom 24.03.2009
Full post as published by Handakte WebLAWg on March 24, 2009 (boomark / email).










