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International Law
: Handakte WebLAWgDie einzelnen Betriebskostenarten in der Betriebskostenabrechnung
By Handakte
Teil 2: In der kleinen Reihe, in der die einzelnen Betriebskostenarten und deren Besonderheiten in der Betriebskostenabrechnung erklärt werden, soll es hier um die Umlage der Kosten für Wasser und Abwasser gehen, die in § 2 Nr. 2 und Nr. 3 BetrKV geregelt sind.
Im Mittelpunkt dieser Betriebskosten steht fast immer die Frage nach der Verpflichtung des Vermieters, diese Kosten verbrauchsabhängig abzurechnen.
Dabei ist festzuhalten, dass der Vermieter grundsätzlich nicht verpflichtet ist, über diese Kosten verbrauchsabhängig abzurechnen. Insbesondere besteht keine Verpflichtung des Vermieters verschiedene Personenzahlen in den einzelnen Wohnungen zu berücksichtigen.
Eine Verpflichtung zur verbrauchsabhängigen Abrechnung kann lediglich dann angenommen werden, wenn sämtliche Einheiten eines Objekts mit Verbrauchserfassungsgeräten ausgestattet sind (BGH, Urteil vom 12.03.2008, AZ: VIII ZR 188/07). Nur dann muss der Vermieter nach den erfassten Verbrauch abrechnen. Soweit nur eine einzige Einheit nicht über Verbrauchserfassungsgeräte verfügt, ist eine Abrechnung nach dem Verbrauch gerade nicht vorzunehmen. (…)
Quelle: 123recht vom 09.04.2009
Dazu auch: Teil 1 vom 25.03.2009
Full post as published by Handakte WebLAWg on April 09, 2009 (boomark / email).

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