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: Handakte WebLAWgGeteiltes Arbeitszimmer, doppeltes Leid
By Handakte
Ein Raum ist als Arbeitszimmer ausgeguckt, den beide zu unterschiedlichen Zeiten nutzen sollen. Die Frau nutzt das Büro tagsüber als Home Office und ihr Mann abends und am Wochenende, wenn er die Nacharbeiten seiner Außendiensttätigkeit erledigen muss.
Nun das eigentliche Problem: Seit 2007 lassen sich die Bürokosten nur noch dann als Betriebsausgaben oder Werbungskosten bei der Steuer absetzen, wenn sich der Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit im häuslichen Arbeitszimmer befindet. Das ist bei der Gattin eindeutig der Fall, beim Außendienstler aber gerade nicht. Kein Problem, dann setzt eben die Frau alles ab.
Von wegen, es gibt nur die Hälfte der Aufwendungen, urteilte jetzt das Finanzgericht Köln (Az. 10 K 82/09). Damit fällt der Rest beim Finanzamt unter den Tisch. Das kann ganz schön teuer werden, denn die Beschränkung gilt für 50 Prozent der Gebäudeabschreibung, Schuldzinsen, Grundsteuer, Versicherungsbeiträge, Energie- und Reparaturkosten. Bei Ehegatten-Immobilien ist nämlich grundsätzlich davon auszugehen, dass jeder von ihnen die Baukosten entsprechend seinem Miteigentumsanteil getragen hat, egal wie es in der Praxis wirklich ausgesehen hat. Denn Eheleute bringen durch den Erwerb von Miteigentum je zur Hälfte in aller Regel zum Ausdruck, dass sie gleichviel zu den Kosten beigetragen haben. (…)
Quelle: Robert Kracht in Capital vom 26.08.2009
Full post as published by Handakte WebLAWg on August 26, 2009 (boomark / email).

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