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: Handakte WebLAWgGrundsatzurteil: Lauschangriff in der U-Haft verboten
By Handakte
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat dem heimlichen Lauschangriff auf Untersuchungshäftlinge Grenzen gesetzt. Nach einem Urteil vom Mittwoch dürfen heimlich abgehörte Gespräche zwischen einem U-Häftling und seiner Ehefrau nicht verwertet werden.
Zur Begründung heißt es, der Staat dürfe Gespräche im Untersuchungsgefängnis offen von einem Polizeibeamten überwachen lassen. Wenn aber mit einem leeren Besucherraum vorgetäuscht werde, bei dem Gespräch der Ehegatten höre niemand zu, verletze die Verwertung heimlicher Tonbandaufzeichnungen das faire Verfahren.
Mit der Entscheidung des 1. Strafsenats wurde ein Urteil des Landgerichts Kempten aufgehoben, das einen Marokkaner wegen Ermordung seiner verheirateten Geliebten zu Lebenslang verurteilt hatte.
Der Angeklagte, der die Tat leugnet, hatte seine Ehefrau bei einem Gefängnisbesuch gebeten, sie solle die Tat per Videoaufzeichnung auf sich nehmen und angeben, zwei Auftragsmörder bezahlt zu haben. Sie solle sagen, sie habe die Spuren auf ihren Mann gelenkt, um ihn für Untreue zu bestrafen. Dann solle sie nach Italien fliehen. (Az.: 1 StR 701/08)
Quelle: fr-online vom 30.04.2009
Full post as published by Handakte WebLAWg on April 30, 2009 (boomark / email).

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