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: Handakte WebLAWgKindergeld: Verfahrenskosten erstatten lassen
By Webmaid
Gerade bei erwachsenen Kindern gibt es mit den Behörden immer wieder Streit um das Kindergeld. Werden die Eltern dabei gezwungen, einen Steuerberater einzuschalten, um ihr Recht durchzusetzen, können sie sich die Kosten vom Finanzamt erstatten lassen.
Eltern können die Behörde an den Kosten für einen Einspruch beteiligen. Nach einem neuen Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg gilt das bei Verfahren um das Kindergeld, wenn Familienkasse und Finanzamt zu Unrecht die Anerkennung verweigern (4 K 5505/08). Der Einspruch darf aber nicht selbst verschuldet sein, etwa weil Unterlagen erst nachträglich eingereicht werden.
Im Streitfall hat die Behörde versäumt, die Eltern vor Verschicken des Bescheids noch einmal anzuhören. Nach Ansicht der Richter wurden sie damit vorschnell in ein Einspruchsverfahren gedrängt. Die Kläger kannten sich mit der Materie selbst nicht aus und beauftragten einen Steuerberater. Die vom Steuerberater abgerechneten Gebühren muss nun das Amt übernehmen.
Das Kindergeld selbst wird von der Familienkasse ausgezahlt, hinzu kommt ein Kinderfreibetrag, der in der Steuererklärung bei Gutverdienern für eine zusätzliche Steuerentlastung sorgt. Gerade bei erwachsenen Kindern, die sich noch in der Ausbildung befinden oder studieren, kommt es häufig zu Streit. Vor allem geht es um die Frage, ob das Kind selbst schon zuviel verdient. Denn wenn der Grenzbetrag von aktuell 7.680 Euro um nur einen Euro überschritten wird, sind alle Zuschüsse perdu.
Quelle: Capital vom 22.06.2009
Fotograf Gerd Altmann PIXELIO
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Kindergeld: Verfahrenskosten erstatten lassen
Full post as published by Handakte WebLAWg on June 22, 2009 (boomark / email).

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