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International Law
: Handakte WebLAWgKlage wegen Besorgnis der Befangenheit abgewiesen
By Handakte
Das OVG Rheinland-Pfalz hat entschieden, dass die Richter, die nach der Geschäftsverteilung für die Entscheidung über die Berufung des unterlegen Bewerbers um die Stelle des Präsidenten des OLG Koblenz zuständig sind, nicht befangen sind.
Der Mitbewerber um die Stelle des Präsidenten des OLG Koblenz hat gegen das Urteil des VG Koblenz, durch das seine Klage gegen die Ernennung des ausgewählten Bewerbers abgewiesen wurde, Berufung beim OVG Rheinland-Pfalz eingelegt. Des Weiteren hat er die für die Berufungsentscheidung zuständigen Richter wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt. Das Befangenheitsgesuch hatte keinen Erfolg.
Das OVG Rheinland-Pfalz hat in seinem ausführlichen Beschluss im Einzelnen dargelegt, dass keine Anhaltspunkte für die Besorgnis bestünden, die abgelehnten Richter würden im Berufungsverfahren nicht unparteiisch, unvoreingenommen oder unbefangen urteilen. (…)
Quelle: Juris OVG vom 14.10.2008
Full post as published by Handakte WebLAWg on October 14, 2008 (boomark / email).

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