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Klimaanlage statt Hitzefrei

By Handakte

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Bei den aktuellen Temperaturen steigt für Angestellte die Herausforderung, am Arbeitsplatz auch weiterhin motiviert zu bleiben und Höchstleistungen zu vollbringen. Wer sich jedoch selbst Hitzefrei gibt, muss mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen rechnen. “Nur weil viele Arbeitnehmer im Sommer in tropischer Hitze arbeiten müssen, dürfen sie nicht einfach ohne Absprache mit dem Vorgesetzen gehen. Wer dies tut, riskiert schnell eine Abmahnung”, erläutert Martin W. Huff, Rechtsanwalt und Geschäftsführer der Rechtsanwaltskammer Köln, gegenüber pressetext. Der Jurist weist jedoch darauf hin, dass alle Arbeitnehmer das Recht haben, dass der Arbeitgeber für eine entsprechende Kühlung sorgt.

Die Gesetzeslage in der Bundesrepublik sieht für warme Arbeitsbedingungen allerdings nur schwammige Formulierungen vor. Im bürgerlichen Gesetzbuch heißt es dazu, dass sich der Arbeitgeber dazu verpflichtet, die Arbeitsräume so einzurichten, dass die Mitarbeiter “gegen Gefahr für Leben und Gesundheit soweit geschützt sind, als es die Natur der Dienstleistung gestattet”. “Die sogenannte Arbeitsstättenverordnung ist allerdings von Bedeutung, da diese eine gesundheitlich zuträgliche Raumtemperatur vorsieht”, verdeutlicht Huff auf Nachfrage von pressetext. Konkrete Angaben dazu, was das im Einzelnen heißen kann und muss, lässt sich aus den Gesetzestexten hingegen nicht sofort ableiten.

Temperaturangaben finden sich lediglich in der ausführenden Arbeitsstättenrichtlinie, die eine unpräzise Obergrenze nennt. So heißt es dazu: “Die Lufttemperatur in Arbeitsräumen soll plus 26 Grad Celsius nicht überschreiten. Bei darüber liegender Außentemperatur darf in Ausnahmefällen die Lufttemperatur höher sein.” Arbeitsrechtler Huff verweist hierbei darauf, dass der Arbeitgeber mit entsprechenden Mitteln Abhilfe schaffen muss. “Es können Lüfter und Klimaanlagen eingesetzt werden oder in Absprache mit dem Betriebsrat eine Verlagerung der Arbeitszeit in kühlere Stunden vereinbart werden”, weiß Huff. Zusätzlich sind Pausen und eine vorübergehende Verkürzung der Arbeitszeit durch den Abbau von Überstunden möglich. (…)

Quelle: Pressetext vom 04.07.2009

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Klimaanlage statt Hitzefrei

Full post as published by Handakte WebLAWg on July 04, 2009 (boomark / email).

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