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: Handakte WebLAWg

Salomonischer Streit um ein Baby

By Handakte

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Das Sozialgericht Dresden hat einer portugiesischen Mutter, die die sich mit einer anderen Frau um die Mutterschaft eines Babys streitet, per Eilbeschluss Arbeitslosengeld II zugesprochen. Das Jugendamt hat die Portugiesin wegen der ungeklärten Mutterschaft verpflichtet, das Land derzeit nicht mit dem Kind zu verlassen. Bis zur Klärung der Mutterschaft habe die Frau Anspruch auf Alg II, so das SG. Schließlich müssten sie und ihr Kind ja von etwas leben können (Beschluss vom 19.03.2009, Az.: S 38 AS 915/09 ER, nicht rechtskräftig).

Die 33 Jahre alte Antragstellerin stammt aus Portugal und zog erstmals Anfang 2007 nach Dresden. Sie übte zunächst eine Vollzeitbeschäftigung aus. Später war sie geringfügig beschäftigt und bezog ergänzend Alg II. Sie behauptet, sie hätte im Oktober 2008 unter dem Namen einer Bekannten in einem Dresdner Krankenhaus einen Sohn zur Welt gebracht. Über Weihnachten reiste die Antragstellerin mit dem Baby nach Portugal und kehrte am 04.01.2009 nach Dresden zurück. Die ARGE Dresden lehnte nunmehr die Zahlung von Alg II ab, weil die Antragstellerin zur Arbeitssuche nach Deutschland gekommen sei.

Das SG verpflichtete die ARGE in einem Eilverfahren zur Zahlung von Alg II für Mutter und Kind. In der Streitigkeit mit der Frau, die “auf dem Papier” die Mutter des Babys ist, hatte das Jugendamt zwischenzeitlich entschieden, dass das Kind vorläufig bei der Antragstellerin bleiben darf. Im Gegenzug verpflichtete sich diese, Deutschland nicht mehr mit dem Kind zu verlassen. Hierauf nahm die Vorsitzende der 38. Kammer des SG Dresden Bezug. Es spreche viel dafür, dass die Antragstellerin die Mutter des kleinen Babys sei. Die an der Geburt beteiligten Ärzte hätten dies in einem Attest bestätigt. Da die Antragstellerin Deutschland derzeit gar nicht verlassen dürfe, müsse sie von etwas leben können. Zumindest bis zur Klärung der Mutterschaft müsse daher die ARGE für ihren Lebensunterhalt aufkommen. (…)

Quelle: SG Dresden vom 19.03.2009

 

Full post as published by Handakte WebLAWg on April 28, 2009 (boomark / email).

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