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International Law

: Handakte WebLAWg

Schuldzinsen clever zuordnen und voll absetzen

By Handakte

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Vermieter können Darlehenszinsen als Werbungskosten absetzen. Das gelingt auch bei Mehrfamilienhäusern, die teilweise selbst bewohnt werden. Ein Urteil des Bundesfinanzhofs eröffnet neue Gestaltungsspielräume.

Bauherren oder Käufer von Immobilien, die teils vermietet und teils selbst bewohnt werden, können Schuldzinsen gezielt zuordnen und damit als Werbungskosten absetzen. Nach aktuellen Urteil des Bundesfinanzhofs ist eine Aufteilung nach Kaufpreis oder Baukosten möglich, wenn der Kaufvertrag eine genaue Zuordnung des Gesamtpreises auf die verschieden genutzten Immobilienflächen ausweist (IX R 35/08). Dies bringt gegenüber einer Aufteilung nach Fläche Vorteile, wenn der vermietete Teil teurer ist und hierdurch das steuerliche Abzugspotential der Finanzierungskosten steigt.

Das Urteil sichert auch weitergehende Gestaltungen ab: Finanzieren Vermieter eine gemischt genutzte Immobilie mit Kredit und Eigenmitteln, können sie die Schuldzinsen selbst bei teilweiser Eigennutzung vollständig als Werbungskosten absetzen. Dabei sollten sie aber darauf achten, dass Zahlungen an Baufirma oder Notar nicht nur über ein Bankkonto laufen.

Damit der bei Bau oder Kauf aufgenommene Kredit beim gemischt genutzten Gebäude vorrangig den vermieteten Flächen zugeordnet werden kann, ist dem Finanzamt lediglich nachzuweisen, dass der vermietete Teil komplett fremdfinanziert wird. Dieser Aufteilung folgen die Beamten, sofern die Kosten für den eigengenutzten und den vermieteten Teil gesondert ausgewiesen sind. “Dies gelingt leicht durch von vorneherein vereinbarte separate Abrechnungen des Bauunternehmers oder Aufteilung des Kaufpreises im Notarvertrag”, rät Manuela Wänger von der Kanzlei Ebner Stolz Mönning Bachem in Stuttgart. (…)

Quelle: Capital vom 17.06.2009

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Schuldzinsen clever zuordnen und voll absetzen

 

Full post as published by Handakte WebLAWg on June 17, 2009 (boomark / email).

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