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International Law
: Handakte WebLAWgUnrecht und Recht
By Handakte
In Triest mussten sich Angela Merkel und Silvio Berlusconi mit einem Thema befassen, das die ganze internationale Rechtsordnung durcheinanderwirbeln kann. Der oberste Gerichtshof in Rom hat gerade entschieden, Opfer von Nazi-Massakern dürften Deutschland vor italienischen Gerichten verklagen.
Zwar folgt aus dem Immunitätsprinzip, dass sich Staaten nicht vor ausländischen Gerichten verantworten müssen. Der Gerichtshof findet aber, dies gelte nicht bei Verbrechen gegen die Menschlichkeit.
Das Völkerrecht regelt eigentlich nur die Beziehungen zwischen Staaten. Um die Menschenrechte zu schützen, wirkt es jedoch auch auf Rechte und Pflichten der Bürger ein. Deshalb müssen sich Staatsverbrecher wie Milosevic vor Welttribunalen verantworten. Die Staatenimmunität schützt sie nicht, die Menschenrechte gehen vor.
Die Richter in Rom übertragen dies nun auf das Schadensersatzrecht: Wenn ein Staat die Menschenrechte verletzt, soll er für die Opfer auch im Ausland geradestehen. (…)
Quelle: Süddeutsche vom 18.11.2008
Full post as published by Handakte WebLAWg on November 18, 2008 (boomark / email).








