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: Handakte WebLAWg

Zweifelhafte Kino-Hits aus dem Internet

By Handakte

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Auf Internet-Seiten wie www.movie2k.com oder www.kino.to können Nutzer aktuelle , Serien und Dokumentationen gratis per Mausklick als so genannten Stream ansehen. Beim Streaming ermöglicht ein ununterbrochener Daten-Strom – der Stream – Übertragungen im Internet, fortlaufend und ohne Verzögerung. Videos lassen sich so auf Abruf übermitteln.

Klingt verlockend, allerdings macht sich rasch Ernüchterung breit. Bild- und Tonqualität der Filme sind in der Regel miserabel. Kein Wunder: Die Datenrate beträgt zwischen 400 und 1.000 Kilobit pro Sekunde. Bereits im kleinen Abspielfenster ist die Wiedergabe unscharf und pixelig, im Vollbild lassen sich die meisten Filme gar nicht mehr ansehen. Die Qualität ist deshalb so schlecht, weil mehr als 80 Prozent der Streifen direkt im Kino abgefilmt werden. Auch die Tonqualität ist dürftig, die Raubkopierer zeichnen den Originalton in den Kinos separat auf und kombinieren ihn später mit dem Bildmaterial.

In der Regel lassen sich die Filme sogar herunterladen. Allerdings ist das nicht nur illegal, sondern auch äußerst riskant – viele Links führen zu Abo-Fallen. Ob allein das Ansehen der Filme auf den Internetseiten strafbar ist, darüber streiten die Juristen.

Zwar gibt es den Tatbestand “Ansehen” laut Urheberrecht nicht, allerdings erfolgt beim Anschauen eines solchen Streams eine Zwischenspeicherung. Die einen interpretieren diese Zwischenspeicherung als illegale Raubkopie, die gemäß Paragraf 44a des Urheberrechtsgesetzes strafbar ist. Andere Juristen vertreten hingegen die Auffassung, dass die Zwischenspeicherung technisch notwendig, flüchtig und somit nicht strafbar sei. Außerdem sei bisher noch niemand wegen des Anschauens eines Streams belangt worden.

Quelle: Presseportal vom 19.07.2009

Fotograf Clemens Mirwald PIXELIO

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Zweifelhafte Kino-Hits aus dem Internet

Full post as published by Handakte WebLAWg on July 19, 2009 (boomark / email).

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